Entscheidung

Dreiländergalerie in Weil ist mit Raumordnung vereinbar

Das in Weil am Rhein geplante Einkaufszentrum Dreiländergalerie ist aus raumordnerischer Sicht zulässig. Laut Regierungspräsidium sind nur leichte Anpassungen erforderlich.  

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So soll es in der Dreiländergalerie einmal aussehen (Modell).  | Foto: Capman Taylor / Cemagg
So soll es in der Dreiländergalerie einmal aussehen (Modell). Foto: Capman Taylor / Cemagg
Dies betrifft in erster Linie Sportartikel, Uhren/Schmuck und Elektrowaren. Das geplante Dienstleistungs- und Einzelhandelszentrum an der Weiler Hangkante verstößt nicht grundsätzlich gegen die Vorgaben der Raumordnung, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, heißt es in einer am Dienstagnachmittag verteilten Pressemitteilung der Behörde.
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Schlagworte: Johannes Dreier

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