Dreiländergalerie in Weil ist mit Raumordnung vereinbar
Das in Weil am Rhein geplante Einkaufszentrum Dreiländergalerie ist aus raumordnerischer Sicht zulässig. Laut Regierungspräsidium sind nur leichte Anpassungen erforderlich.
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So soll es in der Dreiländergalerie einmal aussehen (Modell). Foto: Capman Taylor / Cemagg
Dies betrifft in erster Linie Sportartikel, Uhren/Schmuck und Elektrowaren. Das geplante Dienstleistungs- und Einzelhandelszentrum an der Weiler Hangkante verstößt nicht grundsätzlich gegen die Vorgaben der Raumordnung, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, heißt es in einer am Dienstagnachmittag verteilten Pressemitteilung der Behörde.
Mehr als 16.000 Quadratmeter ...