Drei Fingerabdrücke sind Beweis genug
Viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Handel und zur Einfuhr von 15,8 Kilo Kokain / Verteidigung hinterfragt, warum ein Abdruck spiegelverkehrt ist.
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WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Die Richter der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts in Freiburg haben am Freitag nach zehn Verhandlungstagen entschieden, dass drei Fingerabdrücke des Angeklagten auf drei von 64 Kokainpäckchen ihn der Beihilfe zum Handeltreiben und zur Einfuhr von 15,8 Kilo Kokain überführen. Sie haben ihn zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Kokain war am 20. September 2016 am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein in den Achsen des Aufliegers eines Lastwagens entdeckt worden.
Zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren hat die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg den Fahrer des türkischen Lastwagens am 24. November 2017 nach 23 Verhandlungstagen verurteilt, die BZ berichtete. Ein Urteil, das unter anderem auf einem nur stecknadelkopfkleinen Blutfleck auf einem der Kokainpäckchen ...