Dosenpfand muss geändert werden
Deutschland unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof / Bundesrat stimmt am Freitag über neue Verpackungsverordnung ab.
LUXEMBURG/BERLIN (AFP). Die Regeln für das deutsche Dosenpfand müssen geändert werden. Nach zwei am Dienstag verkündeten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ist das Einwegpfand zwar grundsätzlich zulässig, verstößt mit einzelnen Regeln aber gegen europäisches Recht.
Einer entsprechenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland gab der EuGH statt (Az: C-463/01), über die Klage zweier österreichischer Abfüller (Az: C-309/02) soll nun das ...