Doppelt kassieren funktioniert nicht
Vertrauen in das Schweizer Bankgeheimnis bringt einem Gebrauchtwagenhändler eine Vorstrafe ein / Zeuge beeidet Aussage.
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TITISEE-NEUSTADT. Über die Seriosität von Gebrauchtwagenhändlern haben sich schon Kabarettisten lustvoll ausgelassen. Nun musste sich ein Vertreter dieser Zunft wegen versuchten Betrugs vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt verantworten. Allerdings wollte er keinen Kunden prellen, sondern nach Auffassung des Gerichts seine Hausbank. Der 36-Jährige aus einer Umlandgemeinde hatte sich "aufs berühmte Schweizer Bankgeheimnis verlassen", wie der Richter bemerkte.
Der selbstständige Autohändler hatte kurz vor Weihnachten 2000 seine Hausbank informiert, dass seine Mutter für ihn einige Tage zuvor einen Scheck eingereicht habe, der seinem Konto noch nicht gutgeschrieben worden sei. Es handelte sich um einen Betrag von 10 200 Mark. Der Scheck war von einem französischen Kunden ausgestellt worden, mit dem der ...