"Dieses Urteil ist ein Hammer"
BZ-INTERVIEW mit Peter Janssen zum "Renovierungsurteil".
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FREIBURG. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter auch bei Vereinbarung fester Renovierungsfristen ihre Wohnungen nur dann streichen müssen, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Damit gab der BGH einem Mieter Recht, der gegen seine vertragliche Verpflichtung geklagt hatte, Küche, Bad und Toilette alle zwei, die übrigen Räume alle fünf Jahre zu renovieren. Über die Auswirkungen des Urteils (AZ: VIII ZR 361/ 03) in Freiburg unterhielt sich Lars Bargmann mit Peter Janssen, dem Vorsitzenden des Mieterrings Freiburg.
BZ: Wenn die festen Renovierungsfristen rechtlich nicht bindend sind, wer entscheidet dann, ob die Renovierung "tatsächlich erforderlich" ist?Janssen: Das ist dabei gar nicht der Knackpunkt. Wenn ...