Diese Regeln gelten jetzt beim Grenzübertritt nach Frankreich
Seit Pfingstsonntag ist Frankreich kein Hochinzidenzgebiet mehr. Jetzt sind auch Kurzbesuche im Nachbarland wieder möglich. Doch es gibt unterschiedliche Regelungen für die Ortenau und das Elsass.
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Das Robert-Koch-Institut stuft Frankreich seit dem vergangenen Sonntag nicht mehr als Hochinzidenzgebiet ein. Damit entfällt die Testpflicht zum einen für Grenzpendler und Grenzpendlerinnen, aber auch für alle anderen Einwohner im rheinübergreifenden Lebensraum, die sich nur zu einem Kurzbesuch auf der jeweils anderen Flussseite aufhalten, wenn sie von Frankreich nach Deutschland einreisen. Triftige Gründe sind laut einer Mitteilung der Stadt Kehl für einen Grenzübertritt nicht mehr nötig.
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