Neue Landesverordnung

Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg

Treffen mit 25 Personen, Sport ohne Maske und komplett offene Freibäder: Mit der neuen Landesverordnung kommen weitgehende Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Alle Regeln im Überblick.  

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Eine Maskenpflicht gilt auch weiterhin beim Einkaufen im Einzelhandel.  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Eine Maskenpflicht gilt auch weiterhin beim Einkaufen im Einzelhandel. Foto: Marijan Murat (dpa)
Die neue Coronaverordnung des Landes tritt am Montag in Kraft. Darin sind nun die Einschränkungen, die eine Verbreitung des Virus verhindern sollen, in vier Stufen aufgeteilt. Maßgeblich sind die durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichten Inzidenzen, die täglich im BZ-Dashboard zu finden sind. Liegt sie fünf Tage in Folge über einem der Grenzwerte – bisher genügten dafür drei Tage – tritt sie wieder außer Kraft und es gilt die jeweils nächste Stufe.
Alle Kreise in Südbaden – bis auf den Landkreis Lörrach – liegen aktuell in der Inzidenzstufe 1. Der Kreis Lörrach folgt frühestens am Mittwoch, er startet in Inzidenzstufe 2 – wie fast die Hälfte der ...

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