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Alles geregelt

Die Vorsorgevollmacht hilft im Ernstfall

Wenn ein Mensch plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, muss ein anderer seine Geschäfte regeln. Mit der Vorsorgevollmacht lässt sich bestimmen, wer einspringen soll. Doch das setzt viel Vertrauen voraus.  

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„Eine Vorsorgevollmacht braucht jeder, der volljährig ist.“  | Foto: dpa-tmn
„Eine Vorsorgevollmacht braucht jeder, der volljährig ist.“ Foto: dpa-tmn
Ein junger Mann feiert seine frisch erworbene Volljährigkeit und braust mit dem neuen Motorrad durch die Eifel. Der Ausflug endet mit einem tragischen Unfall – der junge Fahrer landet im Krankenhaus: Koma. Der Arzt verweigert der aufgeregten Mutter jegliche Informationen über den Zustand ihres Sohnes und verweist auf seine Schweigepflicht. Ein Fall, nicht von Juristen konstruiert, sondern erst vor wenigen ...

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