Die Videoüberwachung auf der alten Rheinbrücke war illegal
Das Fahrverbot für Autos auf der Brücke in Rheinfelden wird in Reaktion auf ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall in Ennetbaden nicht mehr permanent mit einer Videokamera überwacht.
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Auf der alten Rheinfelder Rheinbrücke gilt ein Fahrverbot für Autos. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, kann mit einem Bußgeld von 100 Franken bestraft werden. Jahrelang hat die Regionalpolizei Unteres Fricktal die Einhaltung des Fahrverbots mit einer ...