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HOCHSCHWARZWALD (zwi). "Es ist ein gewagtes Urteil, ich geb’s zu", kommentierte der Vorsitzende Richter Soergel die Entscheidung des Jugendschöffengerichts Freiburg in der Verhandlung gegen einen 21-jährigen Hochschwarzwälder. Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen war der Angeklagte zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, wobei sich der ...