Account/Login

Erhaltungssatzung

Die Stadt Lahr will Gebäude erhalten und Impulse für Bauwillige setzen

BZ-Plus Mit dem Ziel, wesentliche bauliche Änderungen steuern und Gebäudeabbrüche in der Altstadt verhindern zu können, wird in Lahr eine Erhaltungssatzung aufgestellt. Dies beschloss der Gemeinderat am Montag einstimmig.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für das ...l  die neue Erhaltungssatzung bieten.   | Foto: Martin Bildstein copyright
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für das Lahrer Stadtzentrum soll die neue Erhaltungssatzung bieten. Foto: Martin Bildstein copyright
Der Antrag auf Abbruch des Gebäudes in der Obststraße 5 hat Verwaltung und Gemeinderat zum zügigen Handeln veranlasst, denn die Entscheidungsfrist endete am 28. Februar. Damit der Abbruch verhindert werden kann, war bis zu diesem Datum eine Rechtsgrundlage zu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel