Urteil

Die Sauschwänzlebahn darf auch im Winter fahren

Touristen können künftig auch in den Wintermonaten in die Sauschwänzlebahn einsteigen. Das Fahrverbot zum Schutz einer Fledermausart ist aufgehoben worden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die historische Sauschwänzlebahn gehör... Touristenattraktionen im Schwarzwald.  | Foto: Juliane Kühnemund
Die historische Sauschwänzlebahn gehört zu den beliebtesten Touristenattraktionen im Schwarzwald. Foto: Juliane Kühnemund
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Dienstag das Betriebsverbot für die historische Sauschwänzlebahn zwischen Weizen und Zollhaus in den Wintermonaten für unzulässig erklärt. Das Regierungspräsidium hatte das Betriebsverbot zum Schutz einer seltenen, streng geschützten Fledermausart erlassen und sich dabei auf europäische Artenschutzrichtlinien gestützt. Dagegen hatte der Betreiber der Bahnlinie an der Grenze zwischen den Landkreisen Waldshut und Schwarzwald-Baar geklagt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung um YouTube Video anzuzeigen

Unter Umständen sammelt YouTube Video personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen


Das Regierungspräsidium habe, so die Urteilsbegründung, nicht hinreichend geprüft und abgewogen, ob auch vergleichsweise mildere Beschränkungen dem Artenschutz ebenso gedient hätten, die den Betreiber weniger stark belasten. Das Regierungspräsidium will nach eigenen Angaben das Urteil nun genauer auswerten und gemeinsam mit dem Betreiber nach einer Lösung suchen.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel