Urteil
Die Sauschwänzlebahn darf auch im Winter fahren
Touristen können künftig auch in den Wintermonaten in die Sauschwänzlebahn einsteigen. Das Fahrverbot zum Schutz einer Fledermausart ist aufgehoben worden.
Mi, 18. Jul 2018, 11:00 Uhr
Stühlingen
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Wir benötigen Ihre Zustimmung um YouTube Video anzuzeigen
Unter Umständen sammelt YouTube Video personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Das Regierungspräsidium habe, so die Urteilsbegründung, nicht hinreichend geprüft und abgewogen, ob auch vergleichsweise mildere Beschränkungen dem Artenschutz ebenso gedient hätten, die den Betreiber weniger stark belasten. Das Regierungspräsidium will nach eigenen Angaben das Urteil nun genauer auswerten und gemeinsam mit dem Betreiber nach einer Lösung suchen.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ