Die Regeln und ihre Ausnahmen
Bauverwaltung will mit Sonderwünschen restriktiver vorgehen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
GRENZACH-WYHLEN. "Ausnahmen bestätigen die Regel", heißt die Redensart. Im kommunalen Baurecht müsste es allerdings anders heißen, da setzen Ausnahmen nämlich die Regeln außer Kraft. Denn wenn innerhalb eines Bebauungsplanes einmal eine Ausnahme vorgenommen wurde, kann ein anderer auf Gleichbehandlung pochen, wenn die Voraussetzungen die gleichen sind. Der Mittelweg zwischen klarer Regelung und Individualismus auf Antrag ist für eine Gemeinde nicht immer ein leichter. Ein solcher Fall einer Ausnahme zeigte sich auch am Dienstagabend im Technischen Ausschuss.
Der FallDer Bebauungsplan
Ausnahmen
Gleichbehandlung
Künftiges Vorgehen
Neue Landesbauverordnung
Im Frühjahr wird eine Novellierung der Landesbauverordnung in Kraft treten, die Neuerungen und Aktualisierungen etwa in den Bereichen Ökologie oder Barrierefreiheit mit sich bringen wird. Damit werden etwa Solaranlagen auf Dächern erleichtert. ...