"Die müssen sich halt dran gewöhnen"
KURZ GEFRAGT: Heinz Graf zum allgemeinen Rauchverbot.
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In Baden-Württemberg ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden vom 1. August an verboten. Einzige Ausnahme: Ausgerechnet in Schulen darf es auch weiterhin Raucherecken geben. Martin Pfefferle fragte Huttingens Ortsvorsteher Heinz Graf , ob bis dahin in der Huttinger Halle noch geraucht werden darf oder ob das Verbot schon früher kommt.
BZ: Spätestens von August an darf in keinem öffentlichen ...