Die Mischung macht’s nicht mehr

Ein neues Gesetz führt zu teilweise drastisch gestiegenen Mietzuschlägen bei Sozialwohnungen im südlichen Elsass.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die 2012 teils drastisch erhöhten Zusc...assen Träger Ghettobildung befürchten   | Foto: AnNette Mahro
Die 2012 teils drastisch erhöhten Zuschlagszahlungen für Südelsässer Sozialwohnungen lassen Träger Ghettobildung befürchten Foto: AnNette Mahro

SAINT-LOUIS. Beim Blick auf die erste Mietabrechnung im neuen Jahr hat manchen Mieter französischer Sozialwohnungen der Schlag getroffen. Die Zuschläge, die zahlen muss, wer nach seinem Einzug die festgelegten Einkommensgrenzen überschritten hat, haben sich teilweise verdoppelt. Schuld daran ist die erstmalige Anwendung eines bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes, das die "Surloyers" unabänderlich festschreibt. Entsprechend den hier höheren Vergleichsmieten trifft es die Grenzregion besonders.

Wer bisher eine gemäßigte Grundmiete von etwa rund 300 Euro hatte, musste je nach seinen persönlichen Verhältnissen mitunter denselben Betrag noch einmal zuzahlen. Hat sich, wie bei verschiedenen Betroffenen, der Surloyer-Betrag jetzt aber verdoppelt, verdreifacht sich die Miete ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel