Die Mischung macht’s nicht mehr
Ein neues Gesetz führt zu teilweise drastisch gestiegenen Mietzuschlägen bei Sozialwohnungen im südlichen Elsass.
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SAINT-LOUIS. Beim Blick auf die erste Mietabrechnung im neuen Jahr hat manchen Mieter französischer Sozialwohnungen der Schlag getroffen. Die Zuschläge, die zahlen muss, wer nach seinem Einzug die festgelegten Einkommensgrenzen überschritten hat, haben sich teilweise verdoppelt. Schuld daran ist die erstmalige Anwendung eines bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes, das die "Surloyers" unabänderlich festschreibt. Entsprechend den hier höheren Vergleichsmieten trifft es die Grenzregion besonders.
Wer bisher eine gemäßigte Grundmiete von etwa rund 300 Euro hatte, musste je nach seinen persönlichen Verhältnissen mitunter denselben Betrag noch einmal zuzahlen. Hat sich, wie bei verschiedenen Betroffenen, der Surloyer-Betrag jetzt aber verdoppelt, verdreifacht sich die Miete ...