Inklusion
Die meisten Eltern wünschen sich den Erhalt der SBBZ
Karl-Heinz Müller & Freiburg
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Eine Abschaffung oder Aushöhlung der Kapazitäten der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) würde vielen Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Raum nehmen, in dem ihnen speziell ausgebildete Fachkräfte in enger Zusammenarbeit und gegenseitigem Verständnis helfen und sie nicht nur sozial, sondern auch fachlich fördern. Hierbei ist gerade auch das gegenseitige Verständnis für oft extrem herausfordernde Unterrichtssituationen an der Tagesordnung, was in den allgemeinen Schulen aufgrund der vielfältigen anderen Anforderungen, sei es im Grundschul- oder Sekundarbereich, nicht gegeben sein kann, vor allem, wenn die Aufsicht über die Förderung dieser jungen Menschen nicht mehr in der Hand der SBBZ, sondern bei der allgemeinen Schule liegt. Wie sollen dabei zum Beispiel geistig behinderte Jugendliche in einem Setting der Berufsschule von teilweise über 1000 Schülerinnen und Schülern ihren Anliegen entsprechend angemessen berücksichtigt werden? Wie soll herausfordernden und zum Teil auch überbordenden emotionalen Verhaltensweisen angemessen begegnet werden, ohne dass eine Stigmatisierung dieser Kinder und Jugendlichen die Folge ist, selbst wenn ein Sonderschullehrer in der allgemeinen Schule (als Hilfslehrer?) vor Ort ist, der womöglich aufgrund seiner beiden studierten Fachrichtungen auch nur sehr rudimentär in die Problematik einer anderen Fachrichtung Einblick hat? (Die frühere Aussage einer Schulbehörde, ein Sonderschullehrer müsse alles können, war grotesk.)
Noch ein Wort zu den Eltern der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf: Die meisten Eltern wünschen sich den Erhalt der SBBZ. Andere Eltern wollen ihre Kinder auf jeden Fall in der allgemeinen Schule sehen, wobei es nicht selten der Fall ist, dass den Kindern nicht angemessen geholfen werden kann, zum Beispiel, weil eine 1:1-Betreuung notwendig ist oder die Kinder den Angeboten nicht folgen können? Inklusion ja – aber nicht dogmatisch.
Die Erfahrung zeigt, dass Sonderschullehrerinnen und -lehrer in der allgemeinen Schule oft in verschiedenen Klassen eingesetzt werden und somit eine Grundbedingung, nämlich ein intensiver Beziehungsaufbau, gar nicht geleistet werden kann. Sie sind nicht selten in wenigen Jahren ausgebrannt, weil sie auch die Ersten sind, welche bei Krankheitsfällen als Unterrichtsvertretung eingesetzt werden.
Die im Bericht genannte UN-Menschenrechtskonvention verlangt nicht die Abschaffung von Sondereinrichtungen, sondern die Teilhabemöglichkeit von behinderten Kindern und Jugendlichen, die auch und gerade in den SBBZ gegeben ist.
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