Kommentar
Die Kraft der Klobürste
Ein Hamburger Gericht erklärt die von der Polizei verfügten Gefahrengebiete für verfassungswidrig.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zehn Jahre hanseatische Polizeipraxis in die Tonne getreten. Seit 2005 durfte die Polizei aufgrund eigener Einschätzung Gefahrengebiete definieren und dort Personen "kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen" – ohne konkreten Verdacht.
Claudia Falke freute sich über das Urteil des Gerichts, aber sie freute sich sehr fein dosiert. Die 53-jährige Hamburgerin war in der Walpurgisnacht 2011 im Schanzenviertel von der ...