Kommentar

Die Kraft der Klobürste

Ein Hamburger Gericht erklärt die von der Polizei verfügten Gefahrengebiete für verfassungswidrig.  

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Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zehn Jahre hanseatische Polizeipraxis in die Tonne getreten. Seit 2005 durfte die Polizei aufgrund eigener Einschätzung Gefahrengebiete definieren und dort Personen "kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen" – ohne konkreten Verdacht.

Claudia Falke freute sich über das Urteil des Gerichts, aber sie freute sich sehr fein dosiert. Die 53-jährige Hamburgerin war in der Walpurgisnacht 2011 im Schanzenviertel von der ...

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Schlagworte: Olaf Scholz, St. Georg, Udo Nagel

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