Die Kooperation der Justiz im Dreiländereck funktioniert – meistens
Ein Angeklagter wird am Amtsgericht freigesprochen. Die französischen Behörden blockierten die Zusammenarbeit. Für die Verantwortlichen in Lörrach ist der Fall jedoch eine drastische Ausnahme.
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Vor einigen Wochen wurde vom Amtsgericht ein 36-jähriger Mann wegen mehrerer Einbrüche verurteilt. Ein zweiter Angeklagter, der im Elsass wohnt, musste aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. In diesem Fall hatte die französische Seite die Zusammenarbeit blockiert – in dieser Drastik eine Ausnahme, sagen Richter Martin Graf und Oberstaatsanwalt Rainer Hornung-Jost. ...