Verwaltungsgericht

Die Klage eines Anwohners der Power-to-Gas-Anlage in Grenzach-Wyhlen wurde abgewiesen

BZ-Plus Juristisch spricht nichts gegen die Genehmigung der Power-to-Gas-Anlage in Wyhlen. Ein Anwohner fürchtete aber Störfälle und Lärm und zog vor Gericht – ohne Erfolg.  

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Die Klage hatte keinerlei Auswirkung auf den Betrieb der Power-to-Gas-Anlage.  | Foto: Verena Pichler
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Die Klage hatte keinerlei Auswirkung auf den Betrieb der Power-to-Gas-Anlage. Foto: Verena Pichler
Die Genehmigung für die Power-to-Gas-Anlage ist rechtens – zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht Freiburg. Ein Anwohner hatte beim Gericht Klage gegen die Genehmigung der Power-to-Gas-Anlage eingereicht. Er fürchtete eventuelle Störfälle und Lärm durch die Anlage, die am ...

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Schlagworte: Klaus Döll

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