Die Klage eines Anwohners der Power-to-Gas-Anlage in Grenzach-Wyhlen wurde abgewiesen
Juristisch spricht nichts gegen die Genehmigung der Power-to-Gas-Anlage in Wyhlen. Ein Anwohner fürchtete aber Störfälle und Lärm und zog vor Gericht – ohne Erfolg.
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Die Genehmigung für die Power-to-Gas-Anlage ist rechtens – zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht Freiburg. Ein Anwohner hatte beim Gericht Klage gegen die Genehmigung der Power-to-Gas-Anlage eingereicht. Er fürchtete eventuelle Störfälle und Lärm durch die Anlage, die am ...