Die Jugend wird nicht gefährdet

Medienschützer prüften "Germany’s Next Top Model".  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Kommission für Jugendmedienschutz hat erneut die Castingshow "Germany’s Next Top Model" geprüft und keine Verstöße festgestellt. Die Kommission teilte am Dienstag mit, das Gremium sei nach Ansicht von mehreren Folgen der zehnten Staffel zu dem Schluss gekommen, dass diese nicht entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche seien. Grund der Prüfung waren Beschwerden von Zuschauern, die eine mögliche Förderung von Magersucht durch das Format befürchteten.

In der Sendung werde zwar eine Berufsrealität dargestellt, in der ein kritikwürdiges Schlankheitsideal vorherrsche, erklärte die Jugendmedienschutz-Kommission. Diese Anforderungen seien in der Modelwelt vorhanden und in ihrer Darstellung in der Sendung nicht als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche zu bewerten. Kritische Kommentare über die Figur der Kandidatinnen seien ausdrücklich auf die beruflichen Anforderungen an ein Laufsteg-Model bezogen worden. Moderatorin Heidi Klum habe im Lauf der Sendungen verdeutlicht, dass Hungern kein Weg sei.

Die Sendung "Germany’s Next Top Model", die bei ProSieben gezeigt wird, geriet in der Vergangenheit wiederholt in die Kritik. Ein Vorwurf lautete, die Castingshow fördere Essstörungen und präsentiere den jungen Zuschauerinnen ein gefährliches Schönheitsideal. Die Kommission für Jugendmedienschutz befasste sich bereits mehrfach mit dem Format, stellte jedoch keinen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen fest.

Das Gremium prüft die privaten Rundfunk- und Telemedienangebote und kann Beanstandungen aussprechen, Untersagungen beantragen und Bußgelder verhängen. Die entsprechenden Verfahren liegen in der Hand der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt.

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel