Die Hennen sollen nicht mehr leiden
Foodwatch: Wer Tiere quält, soll vom Markt verbannt sein.
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Seit Jahren finden die Verbraucher auf jedem Frischei eine Ziffer. Sie gibt darüber Auskunft, ob das Ei aus Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammt oder Bioware ist. Die Angabe, so Foodwatch, macht es den Kunden aber nicht möglich, Eier von Hennen zu kaufen, die garantiert tiergerecht gehalten werden. In allen Haltungsformen gebe es gravierende gesundheitliche Probleme für die Tiere – seien es Brustbeinschäden oder ein verletztes Gefieder, das durch Federpicken entstehe. Auch würde vielen Tieren der Schnabel amputiert oder männliche Küken getötet.
Das Leid der Tiere gehe auf die moderne Züchtung zurück. Heute arbeite die Branche mit Hennen, die möglichst viele Eier legten. Die Turboleistung verkürze die Lebensdauer der Tiere und schwäche ihre Gesundheit. Luise Molling von Foodwatch sagte, dass niemand wisse, wie häufig dies in welcher Haltungsform vorkomme. Wolfschmidt betonte, dass die EU Vorgaben für das tiergerechteste Haltungssystem machen müsse – die Haltung in mobilen Ställen mit maximal 1200 Tieren, die ausreichend Platz und Licht im Stall böten, einen Auslauf mit Unterschlupfmöglichkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere.
Foodwatch tritt auch für Zielvorgaben bei der Tiergesundheit ein. Ein Hennenhalter müsse Standards erfüllen – bei der Sterblichkeitsrate der Tiere oder beim Zustand von Gefieder und Fußballen. Andernfalls dürfe er seine Ware nicht verkaufen. "Niemand hat ein Recht auf billige Tierprodukte. Den Preis dafür bezahlen bislang die Tiere mit ihrem Leid", sagte der stellvertretende Geschäftsführer.
Aus Sicht von Tobias Stoll, der an der Universität Göttingen internationales Wirtschaftsrecht lehrt, ist die Forderung von Foodwatch mit Bestimmungen von EU und Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar. Die EU habe in ihrem Grundlagenvertrag festgelegt, dass sie und die Mitgliedstaaten "den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen" in vollem Umfang Rechnung tragen müssten. Ein Vermarktungsverbot für nicht tiergerecht erzeugte Lebensmittel könne vor der WTO Bestand haben. Sie billige Verbote, wenn ein Land sie mit Hinweis auf die Moral begründe. So sei es möglich, den Handel mit Seehundprodukten zu unterbieten, die manche WTO-Staaten als widerwärtig betrachteten.
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