Die Geschäfte geführt oder nicht?
Wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung müssen sich vier Männer vor dem Lörracher Schöffengericht verantworten.
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LÖRRACH. Sie sollen, als sie eine Baufirma betrieben haben, nicht rechtzeitig Insolvenz beantragt haben, obwohl ihnen die Zahlungsunfähigkeit ihres Unternehmens bekannt gewesen sein soll.
Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft waren zwei der Angeklagten die eingetragenen und damit offiziell Geschäftsführer der GmbH . Die anderen beiden Angeklagten sollen jedoch faktisch die Geschäfte des Betriebes geführt haben, wie die ...