Die Gehaltskürzung für Beamte im Südwesten ist verfassungswidrig
Zwar werden Gehälter bereits seit Anfang 2018 wieder auf früherem Niveau ausbezahlt – trotzdem muss Baden-Württemberg jetzt mit Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe rechnen.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Beamte müssen nicht „stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen“ – eine Gehaltskürzung war also verfassungswidrig. Foto: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat eine zwischenzeitliche Gehaltsabsenkung für Beamte in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt und dabei die ...