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Die Freiheit des Protests

Die Demonstrationsverbote von Heiligendamm waren juristisch und polizeilich eine Blamage.  

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Die G-8-Gipfelveranstalter haben sich mit ihrem Sicherheitskonzept in diesen Tagen doppelt blamiert. Einerseits äußerte das Verfassungsgericht große Bedenken gegen die weiträumigen Demonstrationsverbote. Zum anderen haben sich die G-8-Gegner auch einfach nicht an die Verbotszonen gehalten. Beim nächsten derartigen Großereignis in Deutschland wird es von Anfang an mehr Raum für Proteste geben müssen.

Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte in seinem Beschluss vom Mittwoch zwar, dass zum Schutz des Gipfels und der Staatsgäste in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ...

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