Die ersten Verkaufstage sind geplatzt
Seitdem der Sonntagsverkauf nur noch in enger Verbindung mit einem Fest möglich ist, haben manche Händler die Lust verloren.
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Zwei Urteile, eines des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2015 und eines des Verwaltungsgerichtshofes für Baden-Württemberg (VGH) vom 26. Oktober 2016, haben in vielen Städten und Gemeinden eine Diskussion neu entfacht, die bereits als abgeschlossen erschien. Dürfen an Sonntagen die Geschäfte öffnen? Dürfen nur bestimmte Geschäfte öffnen? Und in welchem Rahmen können Städte und Gemeinden über Satzungen den Rahmen vorgeben?
Der VGH gibt unter anderem vor, verkaufsoffene Sonntage dürfe es als Ergänzung zu Festen, Messen oder Märkten mit einer gewissen Ausstrahlung geben. Er fordert zudem eine enge räumliche Grenzziehung – eine Grenze zur allgemeinen Ladenöffnung an Sonntagen (siehe Text ...