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. Eine Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängte das Amtsgericht Waldshut-Tiengen gegen einen 46-jährigen Angeklagten wegen der Misshandlung Schutzbefohlener. Es war ein Mammutprozess: Nach fast sieben Stunden und sieben Zeugenaussagen war das Urteil gefallen.
In seinem Urteil war Richter Raphael ...