Glosse
Die DFL erkennt per Videobeweis einen 42 Jahre alten Treffer ab
Den Videobeweis gibt es nun auch rückwirkend. BZ-Redakteur René Kübler findet, dass man sich nun auch das Wembley-Tor nochmals ansehen sollte. Winkt der nachträgliche WM-Titel am grünen Tisch?
Do, 23. Sep 2021, 20:28 Uhr
Fussball
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Oder eben nicht. Zuletzt machte die DFL aber allen, die Zweifel hegen am Bewegtbild gestützten Verfahren, deutlich, dass es kein Zurück mehr gibt. Wobei das so auch nicht ganz richtig ist. Denn den Videobeweis gibt es nun auch rückwirkend.
Dieter Schatzschneider (63) ist bis heute Rekordtorschütze der zweiten Fußball-Bundesliga – bislang mit 154, nun nur noch mit 153 Treffern. 42 Jahre nach einem Spiel in Bremerhaven ist dem ehemaligen Angreifer von Hannover 96 sein Treffer zum 1:0 (Endstand 4:2) aberkannt worden. Nach Überprüfung des Videomaterials des Norddeutschen Rundfunks wurde Schatzschneiders Treffer nachträglich als Eigentor von Uwe Groothuis (heute 67) gewertet.
Vielleicht müsste man vor so viel Akribie den Hut ziehen.
Oder man fragt sich einfach: Wieso das denn? Hat die DFL womöglich den einen oder anderen Video-Referee nach einem Fehlblick zur Strafe ins Archiv geschickt, um dort zu üben? Oder gab es einen anonymen Hinweis aus Gelsenkirchen, wo man sich nach dem Bundesliga-Abstieg wenigsten schnellstmöglich mit dem Rekord für Schalke-Stürmer Simon Terodde (aktuell 150 Tore) trösten will?
Oder heißt es einfach: Wenn schon, denn schon? Dann könnte man sich doch auch mal vertrauensvoll an die Oberaufseher des Weltverbands Fifa wenden. Das Wembley-Tor der Engländer im WM-Finale 1966 gegen Deutschland schreit doch seit Jahrzehnten geradezu nach Überprüfung. Und so ein Titelgewinn am grünen Tisch wäre doch gewiss ganz im Sinne der emsigen DFL-Funktionäre.
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