Stadt gewinnt vor dem Verwaltungsgericht

Die Dachlandschaft ist zu erhalten

Im Bereich der gültigen städtischen Gestaltungssatzung bleibt es Pflicht, das Dach mit Biberschwanzziegeln einzudecken. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt im Streit der Stadt mit einem Hausbesitzer in der Karl-Bautz-Straße entschieden.  

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Beim Anwesen Nr. 12 sollte das Dach ge...ieder Biberschwanzziegel zu verwenden.  | Foto: Sylvia-Karina Jahn
Beim Anwesen Nr. 12 sollte das Dach gedeckt werden - vergebens wehrt sich der Eigentümer dagegen, wieder Biberschwanzziegel zu verwenden. Foto: Sylvia-Karina Jahn

EMMENDINGEN. Wer an der Karl-Bautz-Straße sein Dach neu decken will oder muss, der muss sich an die Gestaltungssatzung der Stadt Emmendingen halten und die dort vorgeschriebenen Biberschwanzziegel verwenden, auch wenn die teurer sind. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Streit zwischen einem Hausbesitzer an der Karl-Bautz-Straße und der Stadtverwaltung.

Der Mann hatte deswegen schon – freilich ebenfalls erfolglos – den Petitionsausschuss angerufen (BZ vom 14. November 2006). Mitte 2007 erhob er dann Klage. Denn die vorgeschriebene Eindeckung sei um rund 9000 Euro ...

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