Die Chümmispalter dürfen
Rauchen an Fasnacht: Das ist in Hallen theoretisch möglich und in Niederweiler sogar erlaubt.
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MARKGRÄFLERLAND. Sie stehen vor der Tür: die Fasnacht und die Raucher. Ob beide aber auch in die Halle dürfen? Theoretisch ist das möglich. Das Landesnichtraucherschutzgesetz lässt im Paragrafen 5 "bei besonderen Veranstaltungen" Ausnahmen zu. Entschieden wird das – sofern Anfragen vorliegen – in den Rathäusern. Wir fragten im Markgräflerland nach.
Ausnahmeregelungen sind problematisch, sagt im Rathaus in Müllheim Hauptamtsleiter Alexander Willi, denn: "Wo fängt man an, wo hört man auf?" Letztendlich könnten alle Vereine "Besonderheiten ihrer Veranstaltungen" geltend machen. Zuständig für die Aufhebung des Rauchverbotes im ...