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Die Beweislage war sehr dünn

Kinderpfleger wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.  

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OFFENBURG. Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung ist gestern ein 23-jähriger Kinderpfleger wegen des sexuellen Missbrauchs eines schutzbefohlenen Kindes vor dem Offenburger Amtsgericht verurteilt worden. Das Gericht befand den junge Mann für schuldig, als Betreuer in einem Kindergarten ein damals sechsjähriges Mädchen unsittlich berührt zu haben. Das Urteil stützte sich im Wesentlichen auf die Aussage des geschädigte Kindes gegenüber seinen Eltern.

Staatsanwalt Nils Klein hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. In seinem Plädoyer musste allerdings auch er einräumen, dass die objektive Beweislage gegen den jungen Mann, der sämtliche Taten ...

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