Die Beweislage war sehr dünn
Kinderpfleger wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
OFFENBURG. Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung ist gestern ein 23-jähriger Kinderpfleger wegen des sexuellen Missbrauchs eines schutzbefohlenen Kindes vor dem Offenburger Amtsgericht verurteilt worden. Das Gericht befand den junge Mann für schuldig, als Betreuer in einem Kindergarten ein damals sechsjähriges Mädchen unsittlich berührt zu haben. Das Urteil stützte sich im Wesentlichen auf die Aussage des geschädigte Kindes gegenüber seinen Eltern.
Staatsanwalt Nils Klein hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. In seinem Plädoyer musste allerdings auch er einräumen, dass die objektive Beweislage gegen den jungen Mann, der sämtliche Taten ...