Die Bettensteuer ist rechtmäßig

Der Verwaltungsgerichtshof des Landes weist die Klage eines Hotelbetriebs als unbegründet ab / Etwa 2,1 Millionen Euro Einnahmen.  

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Die Entscheidung ist da – und sie ist eine Enttäuschung für die Freiburger Hoteliers: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die städtische Bettensteuer für rechtmäßig erklärt und die von Hotelbetreiberin Astrid Späth eingereichte Normenkontrollklage zurückgewiesen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband rechnet nun damit, dass auch andere Städte im Land die Bettensteuer einführen.

Freiburgs umstrittene Übernachtungssteuer ist rechtmäßig. Das hat der Zweite Senat des VGH am Freitag entschieden. Grundsätzlich sei eine Bettensteuer für private Übernachtungen zulässig. Sie sei auch keine verkappte kommunale Umsatzsteuer ...

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Schlagworte: Astrid Späth, Otto Neideck, Alexander Hangleiter

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