Die Berufung hatte keine Aussicht
Milde Strafe wäre ein gesetzwidriger Gnadenakt / 54-Jähriger aus St. Blasier Umlandgemeinde verurteilt.
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WALDSHUT. "Ihre Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, eine mildere Strafe wäre ein völlig gesetzwidriger Gnadenakt" – deutliche Worte des Vorsitzenden der zweiten Kleinen Strafkammer des Landgerichts in Waldshut-Tiengen. Gerichtet an einen 54-Jährigen aus einer St. Blasier Umlandgemeinde, der eine zehn monatige Gefängnisstrafe ohne Bewährung, ausgesprochen vom Amtsgericht in St. Blasien, in der Berufung abgemildert wissen wollte. Ohne Erfolgsaussichten freilich, wie Richter Bernhard Seyffert als Vorsitzender der Berufungskammer dem Angeklagten jetzt deutlich klar machte.
Verurteilt worden war der Ingenieur vom Amtsgericht St, Blasien im vergangenen Jahr wegen Betruges: Bereits seit Jahren arbeitslos und in in finanziellen Schwierigkeiten gab der Mann bereits 2001 die "Versicherung an Eides statt" (früher "Offenbarungseid") ab – ...