Die Befugnisse sind neu geregelt
Gemeinderat stärkt mit der neuen Hauptsatzung die Rechte seiner beschließenden Ausschüsse und des Bürgermeisters.
GRENZACH-WYHLEN. Was liegt im Ermessen des Bürgermeisters und was in dem der Bürgervertreter? Dies hat der Gemeinderat mit der Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Walter Schwarz (CDU) ist mit dem neuen Regelwerk jedoch nicht einverstanden.
Die Befugnisse der Gemeinderatsausschüsse und des Bürgermeisters wurden durch die neue Hauptsatzung gestärkt. Das war das Kernziel der monatelangen Beratungen ...