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Ein Arbeiter im AKW Grafenrheinfeld setzt Messsonden in den Reaktordruckbehälter, in dem die Brennelemente eingesetzt wurden. Foto: dpa
LUXEMBURG. Die deutsche Brennelementesteuer verstößt nicht gegen Europarecht. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Er wies damit anderslautende Rechtsauffassungen des Finanzgerichts Hamburg zurück.
Die Steuer, die die ...