Erholung und Freizeit
Die Abgeltung von Urlaub verjährt
Urlaub kann nicht verjähren, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig darauf hinweist, dass er mit dem Ende des Jahres verfällt. Dagegen unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch der Verjährung.
Sa, 18. Feb 2023, 11:00 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben
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