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Erholung und Freizeit

Die Abgeltung von Urlaub verjährt

Urlaub kann nicht verjähren, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig darauf hinweist, dass er mit dem Ende des Jahres verfällt. Dagegen unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch der Verjährung.  

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Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt der Verjährung.   | Foto: Sven Hoppe (dpa)
Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt der Verjährung. Foto: Sven Hoppe (dpa)
An dieser Stelle hatten wir am 26. November über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ...

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