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Klage abgewiesen

Chef der Identitären Bewegung bekommt Waffenschein nicht zurück

Als Bundesvorsitzender beeinflusse er maßgeblich eine Organisation, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, begründete der Richter die Entscheidung.  

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Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage des IB-Bundesvorsitzenden ab.  | Foto: dpa
Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage des IB-Bundesvorsitzenden ab. Foto: dpa
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