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Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist Schamgrenze für Staaten
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt hat nach wie vor seine Berechtigung – und sollte wieder gelten. Doch die EU-Kommission hat empfohlen, den Pakt auch 2023 auszusetzen.
Di, 24. Mai 2022, 22:02 Uhr
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Was? Den gibt es noch, werden sich manche fragen. Um den Stabilitäts- und Wachstumspakt ist es in der Tat in den vergangenen Jahren still geworden. Jetzt ist das Regelwerk, das die Europäische Währungsunion vor dem Zusammenbruch schützen soll, wieder in der Diskussion. Die EU-Kommission hat empfohlen, den Pakt auch 2023 auszusetzen. Damit wäre er fast vier Jahre außer Kraft.
Bekannt ist der Pakt für seine Schuldengrenzen. Die Neuverschuldung eines Staates sollte pro Jahr nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, der ...