Der Sport und das Steuergesetz

Moralisch? Unmoralisch? Ein Umfrage bei südbadischen Klubs.  

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FREIBURG (gg/hjk/küb/us). Borussia Dortmund hat den Stein ins Rollen gebracht. Der Verein gab kürzlich zu, seinen kickenden "Millionarios" Nacht-und Feiertagszuschläge zu bezahlen. Das ist rechtens, weil in Paragraf 3 b des Einkommensteuergesetzes geregelt (siehe Info-Box). Wenige Tage danach wurde bestätigt, dass es im Eishockey und Basketball bei vielen Vereinen gängige Praxis ist, dass Sportler und Trainer in der spielfreien Zeit Arbeitslosengeld beziehen. Diesen Meldungen folgte eine öffentliche Diskussion über Moral und Unmoral im Sport. Die BZ hörte sich hierzu unter den betroffenen südbadischen Erst- und Zweitligaklubs um.
Fußball: Der Sportclub Freiburg hält es ...

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