Der Preis muss klar sein
Bundesgerichtshof lässt Koppelung mehrerer Käufe grundsätzlich zu.
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KARLSRUHE (dpa). Bei Billigangeboten und Geschenken, mit denen die Verbraucher zu einem Kauf oder Vertragsabschluss gelockt werden sollen, muss der Preis des damit verbundenen Geschäfts deutlich herausgestellt werden. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil am Donnerstag fest.
"Ein Hinweis auf das Kleingedruckte reicht insoweit grundsätzlich nicht aus", heißt es in der mündlichen Urteilsbegründung des obersten Gerichts. Würden diese Vorgaben eingehalten, seien ...