Account/Login

"Der Pflegeberuf muss öffentlich positiver besetzt sein"

BZ-SERIE MENSCHEN- UND KINDERRECHTE: Interview mit Martin Strittmatter über das Menschenrecht auf soziale Sicherheit.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Christella Langen sprach mit Martin St...Menschenrecht auf soziale Sicherheit.   | Foto: Unicef
Christella Langen sprach mit Martin Strittmatter vom Evangelischen Altenwerk über das Menschenrecht auf soziale Sicherheit. Foto: Unicef

LÖRRACH. Was bedeuten die Menschen- und Kinderrechte? Das Junior-Team und die Hochschulgruppe von Unicef haben Menschen dazu befragt. Christella Langen sprach mit Martin Strittmatter, der das Margaretenheim und Martinshaus des Evangelischen Altenwerks Lörrach leitet, über den Menschenrechtsartikel 22, der jedem Menschen das Recht auf soziale Sicherheit zusichert und den Anspruch auf den Genuss wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, die für die eigene Würde und freie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Unicef: Herr Strittmatter, welche Werte leiten Sie?
Strittmatter: Uns vom Evangelischen Altenwerk leiten die christlichen Werte.
Unicef: Spiegelt der Menschenrechtsartikel 22 diese Werte wider?
Strittmatter: Ja, aber es wird nichts vom Glauben erzählt. In der Zielführung gehe ich überein, auch wenn ich vielleicht andere Worte dafür verwenden würde.
Unicef: ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel