Account/Login

Wer muss bezahlen?

Der Landkreis Lörrach ringt mit dem Land ums Geld für die Flüchtlingsunterbringung

BZ-Plus Es geht um viel Geld: Der Landkreis Lörrach und das Land sind sich nicht einig, wer wie viel an der Unterbringung von Flüchtlingen bezahlen muss.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Land will für die Unterbringung in...nterkünften maximal zwei Jahre zahlen.  | Foto: Klaus Schweizer
1/2
Das Land will für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften maximal zwei Jahre zahlen. Foto: Klaus Schweizer
Die Nachwehen der Flüchtlingswelle von August 2015 bis Anfang 2017 halten auch den Kreis weiter in Atem. Ein Thema, das da hinter den Kulissen für Zündstoff sorgt, ist die Erstattung der Kosten für die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) und die Unterbringung der Flüchtlinge durch das Land. Es ist eine Frage, bei der es für den Kreis um erhebliche Summen geht.
Was ist die Ausgangslage?
Der Kreis ist die erste regionale Anlaufstelle für Flüchtlinge und für die vorläufige Unterbringung vom Land zugewiesener Personen zuständig (unterer Text). Im Gegenzug erstattet das Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel