Der juristische Sieg gegen zwei Bauträger nimmt die Stadt Freiburg auch in die Pflicht
Investoren die Kaufverträge abzujagen, ist rechtens, sagt das Verwaltungsgericht. Aus diesen Möglichkeiten muss die Rathausspitze nun auch etwas machen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Mit dieser Deutlichkeit war nicht unbedingt zu rechnen. Das Verwaltungsgericht hat beide Klagen von Bauträgern abgewiesen, die sich zurecht in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt sehen. Sie haben erfolgreich betrieben, was dem städtischen Liegenschaftsamt sehr viel schwerer fällt: Grundstücksakquise. Nun, da Kaufverträge geschlossen sind, drängt die Stadt per Vorkaufsrecht die Investoren aus den Verträgen und übernimmt deren Käuferrolle – zu sehr ordentlichen Preisen, was das Gericht zur spitzen Frage an den städtischen Rechtsvertreter veranlasste, ob denn noch Geld da sei? Für die Grundstücksbesitzer ändert sich nichts, den Bauträgern jedoch zerbröselt die Geschäftsgrundlage. Das Gericht hat seine Entscheidung noch nicht schriftlich begründet. Aber man darf annehmen, dass es ein Allgemeinwohl unterstellt, wenn Flächen unter direktem Einfluss der Kommune entwickelt werden. Und es hilft der neuen politischen Line unter OB Martin Horn, Grund und Boden zu erwerben statt zu veräußern. Aber daraus erwächst auch die Verpflichtung, Grundstücke nicht nur zu sammeln, sondern zackig zu bebauen. Gerade die Baugebiete "Hinter den Gärten" und "Ruhbankweg", um die es im Verfahren ging, sind Beispiele für einen Fortschritt im Schneckentempo.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ