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Der juristische Sieg gegen zwei Bauträger nimmt die Stadt Freiburg auch in die Pflicht

Investoren die Kaufverträge abzujagen, ist rechtens, sagt das Verwaltungsgericht. Aus diesen Möglichkeiten muss die Rathausspitze nun auch etwas machen.  

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Das Verwaltungsgericht Freiburg hat di... gegen die Stadtverwaltung abgewiesen.  | Foto: Ingo Schneider
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klagen zweier Bauträger gegen die Stadtverwaltung abgewiesen. Foto: Ingo Schneider
Mit dieser Deutlichkeit war nicht unbedingt zu rechnen. Das Verwaltungsgericht hat beide Klagen von Bauträgern abgewiesen, die sich zurecht in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt sehen. Sie haben erfolgreich betrieben, was dem städtischen Liegenschaftsamt sehr viel schwerer fällt: Grundstücksakquise. Nun, da Kaufverträge geschlossen sind, drängt die Stadt per Vorkaufsrecht die Investoren aus den Verträgen und übernimmt deren Käuferrolle – zu sehr ordentlichen Preisen, was das Gericht zur spitzen Frage an den städtischen Rechtsvertreter veranlasste, ob denn noch Geld da sei? Für die Grundstücksbesitzer ändert sich nichts, den Bauträgern jedoch zerbröselt die Geschäftsgrundlage. Das Gericht hat seine Entscheidung noch nicht schriftlich begründet. Aber man darf annehmen, dass es ein Allgemeinwohl unterstellt, wenn Flächen unter direktem Einfluss der Kommune entwickelt werden. Und es hilft der neuen politischen Line unter OB Martin Horn, Grund und Boden zu erwerben statt zu veräußern. Aber daraus erwächst auch die Verpflichtung, Grundstücke nicht nur zu sammeln, sondern zackig zu bebauen. Gerade die Baugebiete "Hinter den Gärten" und "Ruhbankweg", um die es im Verfahren ging, sind Beispiele für einen Fortschritt im Schneckentempo.

Ressort: Kommentare

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 16. Juli 2022: PDF-Version herunterladen

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