Der Gesetzgeber darf kürzen

Die Verfassungsrichter halten die Verringerung von Erwerbsminderungsrenten für rechtens.  

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Die Erwerbsfähigkeit von Behinderten ist oft eingeschränkt.   | Foto: DPA
Die Erwerbsfähigkeit von Behinderten ist oft eingeschränkt. Foto: DPA
KARLSRUHE. Der Gesetzgeber darf auch Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, kürzen. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden und einen langen ...

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