Produktion im Ausland

Der deutsche Mindestlohn gilt nicht immer

Wenn ein Auftrag komplett im Ausland abgewickelt wird, gilt die deutsche Lohnuntergrenze nicht.  

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LUXEMBURG (dpa). Vergibt der Staat Aufträge an Firmen, schreibt er oft einen Mindestlohn vor. Das Ziel: Lohndumping verhindern. Doch Arbeitnehmer im Ausland haben dabei nicht die gleichen Ansprüche wie Angestellte heimischer Firmen. Falls die Arbeiten komplett im Ausland erledigt werden, kann der Mindestlohn des Auftraggeber-Landes nicht vorgeschrieben werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg klar (Rechtssache C-549/13).

Der Hintergrund: Die Stadt Dortmund hatte einen Auftrag zur Digitalisierung von Akten vergeben. In Nordrhein-Westfalen gilt für öffentliche Aufträge ein Mindestlohn von 8,62 Euro pro ...

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