Der Datenschutz setzt der Bürgerbeteiligung Grenzen
Der Landesbeauftragte beanstandet Freiburger Verfahren: Bürgervereine dürfen bei privaten Bauvorhaben nicht über die Pläne der Bauherren informiert werden.
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Die Freiburger Praxis, die Bürgervereine auch bei privaten Bauvorhaben über die Pläne der Bauherren zu informieren, ist ein erheblicher Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Zu diesem Schluss kommt der Landesbeauftragte für den ...