Der Betriebshof Weil am Rhein ist für den Winter gut gerüstet
Bei Schneefall und Glätte ist nicht nur der Betriebshof gefordert. Die Stadtverwaltung Weil am Rhein erinnert an die Pflicht aller Anlieger zum Räumen und Streuen der Gehwege.
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Die städtische Streupflicht-Satzung regelt die Pflichten zum Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee und Eisglätte. "Nur so kann die Unfallgefahr eingedämmt beziehungsweise minimiert werden", schreibt die Weiler ...