Account/Login

Der Ausgang des Verfahrens ist offen

BZ-INTERVIEW: Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack über verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen Studiengebühren.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Beim Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Studentin der Pädagogischen Hochschule gestern eine Musterklage gegen Studiengebühren eingereicht; bislang sind beim Freiburger Verwaltungsgericht insgesamt 487 Klagen eingegangen, in Stuttgart zwischen 1700 und 1800, in Karlsruhe bislang 90 und beim Verwaltungsgericht Sigmaringen 110. Anwalt der Freiburger Musterklägerin ist der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Michael Kleine-Cosack. Mit ihm sprach Frank Zimmermann.

BZ: Herr Kleine-Cosack, die Einführung von Studiengebühren ist beschlossene Sache. Was bringt es denn jetzt noch, zu klagen? Was ist Ihre Motivation?
Kleine-Cosack: Die Motivation liegt schlichtweg darin begründet, dass jetzt die Bescheide ergangen sind. Und wenn man sich vorbehalten will, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel