"Den großen Max markiert"
Angeklagter muss nach acht Betrugsfällen für zwei Jahre und drei Monate in Haft / Fünf Bewährungsstrafen hatten keinen Erfolg.
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EMMENDINGEN. Eigentlich war die Sache klar, als vor dem Amtsgericht wegen Betrugs verhandelt wurde, schließlich hatte der 38-jährige Angeklagte alle acht Taten zugeben. Wäre er das erste Mal vor dem Richter gestanden, wäre wohl "auf jeden Fall", wie es Amtsrichter Michael Fünfgeld formulierte, eine Bewährungsstrafe ausgesprochen worden. Aber zu solchen war der Angeklagte bereits fünf Mal wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Dieses Mal gab es mit zwei Jahren und drei Monaten eine Strafe, die nicht bewährungsfähig ist.
"Da stand ich richtig neben mir," versuchte der 38-jährige Angeklagte seine Taten zu erklären. Heute würde er – auch Dank medikamentöser Einstellung – solche Taten nicht mehr begehen. Zu Taten sei es immer gekommen, wenn er neuen Freundinnen imponieren wollte: "Ich wollte mir die Liebe erkaufen". So mietete er sich ...