Den Erfolg weiter festhalten
Der Landkreis und die Agentur für Arbeit wollen bei Hartz IV weiterhin kooperieren.
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LÖRRACH. Die Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommunen und Agentur für Arbeit die Hartz-IV-Gesetze umsetzen, sind ein Auslaufmodell. Das ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts klar und gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis (GAL). Unabhängig davon wollen Kreis und Agentur bei der Integration Langzeitarbeitsloser aber weiter kooperieren, so Landrat Schneider und Agenturchef Zenkner gestern vor den Medien. Auch für Hartz-IV-Empfänger ändert sich nichts: Auf die Leistungen hat das Urteil keinen Einfluss.
Grundgedanke der Hartz-IV-Reform war und ist die Zusammenlegung der bis vor drei Jahren getrennten Systeme der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe. An diesem Ziel rüttelt auch das Verfassungsgericht nicht. Im ...