Den Chef trifft keine Schuld
Arbeiter nach Sturz in Lebensgefahr und Koma Gericht stellt Verfahren gegen Arbeitgeber ein.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
TITISEE-NEUSTADT (zwi). Es war ein schlimmer Arbeitsunfall mit schwerwiegenden Folgen: Ein Mitarbeiter einer Stahlbaufirma aus dem Hochschwarzwald stürzte im Oktober 2011 in Neustadt bei Sanierungsarbeiten am Dach einer Halle fünfeinhalb Meter tief auf den Asphalt. Mit einem Schädelbasisbruch schwebte er in akuter Lebensgefahr. Anschließend lag er mehrere Wochen im künstlichen Koma. Sein Arbeitgeber musste sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Neustadt verantworten.
Dem 62-jährigen Unternehmer wurde vorgeworfen, nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. In der Anklageschrift wurde moniert, dass das Gerüst nur mit einem Seil ...